Energetische Modernisierungen in Gebäudetechnik und Gebäudehülle werden in den Gemeinden Ebnat-Kappel, Nesslau und Wildhaus-Alt St. Johann wieder mit Fördergeldern unterstützt. Die Gebäude-Massnahmen verbessern die Effizienz, senken die CO2-Emissionen oder produzieren erneuerbaren Winterstrom. Seit kurzem können die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer wieder Gesuche einreichen, um Beiträge an Investitionen zu erhalten.
Gefördert wird eine vorbildliche Wärmedämmung von Einzelbauteilen. Wer alle Fenster in seinem Gebäude ersetzt, kann ebenfalls profitieren. Der Wechsel von einer Öl-, Gas- oder Elektrowiderstandsheizung zu einer Sole-Wasser-Wärmepumpe oder einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe werden ebenfalls gefördert. Keine Fördergelder mehr gibt es für Luft-Wasser-Wärmepumpen. Wer hingegen seine Liegenschaft an einen überwiegend erneuerbar betriebenen Wärmeverbund anschliesst, profitiert ebenfalls von einer Förderung.
Photovoltaikanlagen auf den Dächern sind neu von der Förderung ausgeschlossen. Anlagen werden hingegen finanziell unterstützt, wenn sie einen Neigungswinkel von mindestens 75 Grad gegenüber der Horizontalen aufweisen, sprich an Fassaden oder an Balkongeländern angebracht sind und somit die Winterstromproduktion im Vordergrund steht. Das Förderprogramm tritt rückwirkend auf den Januar 2024 in Kraft. Gesuche können bei der Energieagentur St. Gallen eingereicht werden.